Einbürgerungstest
Termin: 10.09.2010, 13.30 Uhr - Kosten 25,00 Euro -
Anmeldeschluss
Termin: 08.10.2010, 13.30 Uhr - Kosten 25,00 Euro -
Anmeldung bis 16.09.10; 12.00 Uhr
Auszug aus der Prüfungsordnung*
Grundlagen der
Prüfung
Nach § 10 Abs. 1 Satz 1
Nr. 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22.07.1913, zuletzt geändert
durch Artikel 5 des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und
asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 18.0ß8.07 (BGBl.
I S. 1970), müssen Einbürgungsbewerber über Kenntnisse der Rechts- und
Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen.
Diese sind ab dem 01.09.08 in der Regel durch einen bundeseinheitlichen
Einbürgerungstest nachzuweisen (§ 10 Abs. 5 StAG).
Auf der Grundlage der
Einbürgerungsverordnung des Bundesministeriums des Innern vom 23.087.08
schließt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Verwaltungsvereinbarungen mit den Bundesländern zur Administration und
Durchführung des bundesweiten einheitlichen Einbürgerungstests.
Das Bundesamt schließt
mit den Prüfstellen im Kreis der zugelassenen Integrationskursträger
eine Zusatzvereinbarung zur Durchführung der Einbürgerungstests. Die
Prüfstellen des Bundesamtes gewährleisten danach eine objektive und
sichere Testdurchführung in ihren Räumlichkeiten entsprechend den
Bestimmungen dieser Prüfungsordnung.
Diese Prüfungsordnung
ist rechtlich verbindender Bestandteil der Zusatzvereinbarungen.
Kostenpauschale
Mit der Anmeldung bei
der Prüfstelle verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung einer
Kostenpauschale von 25,00 Euro.
Anmeldung des
Testteilnehmers
Testteilnehmer melden
sich mit dem Formblatt „Teilnehmermeldebogen“ bei der Prüfstelle zu
einem Prüfungstermin der Prüfstelle an.
Die Prüfstelle nimmt
vom Testteilnehmer die Kostenpauschale bei Anmeldung entgegen. Der
Testteilnehmer wird durch die Prüfstelle informiert, dass er zum
Prüfungstermin ein geeignetes Dokument zur Identitätsfeststellung
vorzulegen hat (ausschließlich amtliche Ausweisdokumente mit
Lichtbild!).
Jede Prüfung muss
mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der
zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes angemeldet werden.
Anmeldungen, die weniger als drei Wochen vor dem Prüfungstermin
eingehen, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Dies gilt
auch für Nachmeldungen einzelner Teilnehmer.
Ablauf der Prüfung
Vor Beginn der Prüfung
stellt die Prüfungsaufsicht zweifelsfrei die Identität der Teilnehmer
fest. Zur Identitätsfeststellung sind ausschließlich amtliche
Ausweisdokumente mit Lichtbild geeignet.
Zur Testteilnahme
erhält jeder Teilnehmer gem. § 2 Abs. 3 EinbTestV durch die
Prüfungsaufsicht einen zugelassenen Testfragebogen, der nicht mit dem
anderer Testteilnehmer desselben Prüfungstermins identisch ist. Die
Bearbeitungszeit des Testfragebogens beträgt 60 Minuten. Der
Testteilnehmer ist verpflichtet, die Prüfungsleistung selbstständig zu
erbringen. Mobiltelefone und andere Geräte sowie die Zuhilfenahme von
anderweitigen Unterlagen ist nicht erlaubt.
Mit der
Prüfungsaufsicht beauftragte Mitarbeiter der Prüfstellen dürfen den
Teilnehmern keine Auskünfte über die erbrachten Leistungen geben.
Der Einbürgerungstest
kann mit den Prädikaten „erfolgreich teilgenommen“ und „teilgenommen“
abgelegt werden.
Ergebnismitteilung
Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge erstellt die Bescheinigungen über die
Teilnahme am Einbürgerungstest nach einheitlichem Vordruck und
überstellt diese postalisch dem Testteilnehmer.
Ausschluss von der Prüfung
Ein Testteilnehmer, der
bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte
Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt oder den ordnungsgemäßen
Ablauf der Prüfung stört, kann von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Stellt sich erst nach Beendigung der Prüfung heraus, dass die
Voraussetzungen einer Täuschung vorgelegen haben, so kann die
Regionalstelle des BAMF nach Anhörung der Beteiligten die jeweilige
Prüfung nachträglich für ungültig erklären.
*Prüfungsordnung für
den Einbürgerungstest, Bestimmungen für Prüfstellen des BAMF zur
Testdurchführung im Papier/Bleistift-Format
Ansprechpartner: Eva-Maria Ridder
Kontakt:
Schulleitung@Dr-Ridder.de
Sekretariat: Kathrin Taubert
Kontakt:
Sekretariat@Dr-Ridder.de
Telefon
+49 (0) 61 31/25 210
Telefax
+49 (0) 61 31/25 212
Postadresse:
Neubrunnenstraße 8, D-55116 Mainz